In der Volksschule des Kantons St. Gallen ist die Schulsozialarbeit (SSA) ein Teil der „ganzheitlichen Jugendhilfe“. Wie das Einführungsgesetz im Art. 58bis festhält, müssen Gemeinden für Jugendarbeit, Jugendberatung und Jugendschutz sorgen. Kinder sind im Begriff „Jugend“ gemeint. Die Schule hat gemäss Art. 3 des Volksschulgesetzes den Auftrag, die Eltern in der Erziehung zu unterstützen und die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich zu fördern. Aufgrund dieser rechtlichen Grundlagen bieten die SSA in den Primarschulgemeinden Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg sowie in der Oberstufenschulgemeinde BuGaLu, soziale Beratung für Kinder und Jugendliche an. Die SSA arbeitet nach dem integrierten Modell, ist in den Schulhäusern präsent und wendet dabei Methoden und Grundsätze der Sozialen Arbeit auf die Schule und ihre Umgebung an.
Die Schulsozialarbeit bietet Beratung und Begleitung in diesen Bereichen:
Das Angebot der Schulsozialarbeit umfasst:
Die Sozialarbeit ist:
Verschwiegen, unabhängig, allparteilich, freiwillig, kostenlos, ohne Einverständnis der Eltern.
Noemi Heim
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Anwesenheit im Schulhaus: Dienstag 13.30 – 16.15 Uhr, Freitag 07.30 – 12.00 Uhr. Terminvereinbarung per Mail oder Telefon möglich.
Schulhaus Neudorf
Flawilerstrasse 27
9604 Lütisburg
071 931 25 79
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Schulhaus Oberdorf
Flawilerstrasse 50
9604 Lütisburg
071 931 33 76
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