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Integrative Schulform ISF

Alle Kinder der Gemeinde und deren Einzugsgebiet sollen, wenn immer möglich, an der Primarschule Lütisburg beschult werden.

In der integrativen Schulform werden Kinder mit Schulschwierigkeiten, Teilleistungsschwächen, besonderen Lernvoraussetzungen oder leichten Entwicklungsverzögerungen in ihrem Lernen durch Fachpersonen / TherapeutInnen gezielt ungestützt und begleitet. Dies erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Fördermassnahmen

Heilpädagogische Unterstützung erhalten die Kindergarten- und Primarschulkinder durch eine Fachperson für Schulische Heilpädagogik oder durch speziell ausgebildete Förderlehrpersonen integrativ im Klassenunterricht oder in der Gruppenförderung.

Bei ausgewiesenem Bedarf besuchen die Kinder Therapien für Legasthenie, Dyskalkulie, Logopädie, Psychomotorik oder Heilpädagogische Früherziehung. Ebenso ist es möglich Fachpersonen der sonderpädagogischen Schulen beratend beizuziehen.

Fördermassnahmen finden in der Regel während den ordentlichen Unterrichtszeiten statt. Erhält das Kind regelmässig Förderstunden, werden Eltern oder Erziehungsberechtigte über den Verlauf und den Erfolg der Fördermassnahme informiert. Ziel der Fördermassnahmen ist es, dass die Kinder nach einer gewissen Zeit möglichst ohne Unterstützung die Grundanforderungen des Lehrplans erreichen oder diesen so nahe wie möglich kommen.

Sollte ein Kind in Ausnahmefällen den geforderten Lernzielen in einem Unterrichtsfach über längere Zeit nicht folgen können, werden individuelle Lernziele (ILZ) verfügt. Dadurch erhält das Kind in diesem Fach keine Zeugnisnote, sondern einen Lernbericht. Diese Massnahme verlangt eine vorgängige Standortbestimmung beim Schulpsychologischen Dienst. 

Besonders leistungsstarke Kinder, die sich im regulären Unterricht oft unterfordert fühlen, besuchen die Begabtenförderung. Dort können sie sich anspruchsvolleren Themen widmen, welche sie möglichst selbständig und projektartig bearbeiten und präsentieren. 

Anderssprachige Kinder, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, besuchen zusätzlich die Lektionen «Deutsch als Zweitsprache». Diese Förderung unterstützt die Kinder dabei, die deutsche Unterrichtssprache zu erlernen und erfolgreich anzuwenden. 

Die Hausaufgabenbetreuung kann auf Empfehlung der Lehrpersonen und/oder Wunsch der Eltern kostenpflichtig besucht werden.

Nachteilsausgleich

Es gibt Schülerinnen und Schüler, die trotz ihrer speziellen Lernvoraussetzungen das Potenzial haben, die regulären Lernziele zu erreichen. Mit dem Nachteilsausgleich können die Bedingungen der Prüfungssituation angepasst werden. Der Nachteilsausgleich muss durch eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst beantragt werden.

Sonderschulung

Kinder mit erheblichen schulischen Lerndefizite, persönlichen und sozialen Verhaltensschwierigkeiten oder grösseren Entwicklungsverzögerungen besuchen eine entsprechende Sonderschule. Dies bedingt immer einen Antrag des Schulpsychologischen Dienstes und den Einbezug der Eltern.