Fördermassnahmen finden in der Regel während den ordentlichen Unterrichtszeiten statt. Erhält das Kind regelmässig Förderstunden, werden Eltern oder Erziehungsberechtigte über den Verlauf und den Erfolg der Fördermassnahme informiert. Ziel der Fördermassnahmen ist es, dass die Kinder nach einer gewissen Zeit möglichst ohne Unterstützung die Grundanforderungen des Lehrplans erreichen oder diesen so nahe wie möglich kommen.
Sollte ein Kind in Ausnahmefällen den geforderten Lernzielen in einem Unterrichtsfach über längere Zeit nicht folgen können, werden individuelle Lernziele (ILZ) verfügt. Dadurch erhält das Kind in diesem Fach keine Zeugnisnote, sondern einen Lernbericht. Diese Massnahme verlangt eine vorgängige Standortbestimmung beim Schulpsychologischen Dienst.
Besonders leistungsstarke Kinder, die sich im regulären Unterricht oft unterfordert fühlen, besuchen die Begabtenförderung. Dort können sie sich anspruchsvolleren Themen widmen, welche sie möglichst selbständig und projektartig bearbeiten und präsentieren.
Anderssprachige Kinder, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, besuchen zusätzlich die Lektionen «Deutsch als Zweitsprache». Diese Förderung unterstützt die Kinder dabei, die deutsche Unterrichtssprache zu erlernen und erfolgreich anzuwenden.
Die Hausaufgabenbetreuung kann auf Empfehlung der Lehrpersonen und/oder Wunsch der Eltern kostenpflichtig besucht werden.